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Grenzwerte für Stickoxide müssen nachgebessert werden


Berlin, 23.12.2005: Bundesumweltminister Gabriel hat begrüßt, dass die Kommission endlich einen Vorschlag für eine neue Grenzwertstufe Euro 5 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt hat. "Damit wird der Partikelfilter bei Dieselfahrzeugen in der EU flächendeckend durchgesetzt", sagte Gabriel. Der Vorschlag der EU-Kommission müsse jedoch in den weiteren Beratungen nachgebessert werden. "Insbesondere die Grenzwerte für Stickoxidemissionen der Dieselfahrzeuge sind nicht ausreichend", sagte der Bundesumweltminister.

Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag für eine weitere Grenzwertstufe für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verabschiedet. Danach sollen die neuen Grenzwerte für neue Typen 18 Monate und für alle neuen Fahrzeuge 36 Monate nach Inkrafttreten des Vorschlags wirksam werden. Als Partikelgrenzwert für die Diesel -Pkw schlägt die EU-Kommission 5 Milligramm pro Kilometer vor. Der aktuelle Grenzwert der Euro-4-Norm liegt bei 25 Milligramm pro Kilometer. Als Stickoxid-Grenzwert für Diesel-Pkw werden 200 Milligramm pro Kilometer vorgeschlagen, gegenüber250 Milligramm pro Kilometer bei Euro 4. Für die Otto-Pkw soll der Stickoxid-Grenzwert von derzeit 80 Milligramm pro Kilometer auf 65 Milligramm pro Kilometer herabgesetzt werden.

"Es ist erforderlich, bei dem vorgelegten Vorschlag der Kommission schon jetzt eine weitere Stufe für die Stickoxid-Reduzierung für Diesel-Pkw festzulegen. Die Vorgaben müssen sich an dem Grenzwert für Otto-Pkw orientieren", betonte Gabriel. Denn im Jahr 2010 treten EU-weit verschärfte Immissionsgrenzwerte für Stickoxide in Kraft. Schon heute zeichnet sich ab, dass diese Immissionsgrenzwerte ohne weitere Maßnahmen in vielen Teilen der Gemeinschaft voraussichtlich nicht eingehalten werden. Die NOx-Emissionen der Diesel-Pkw sind 5- bis 10-mal höher als die der Benziner. Verschiedene Automobilhersteller haben angekündigt, noch in diesem Jahrzehnt in den USA Diesel-Pkw anzubieten, die für die Beseitigung der Stickoxide über eine Abgasnachbehandlung verfügen. "Die Abgasstandards in der EU dürfen nicht geringer sein als diejenigen in den Vereinigten Staaten. Außerdem müssen mögliche Diskriminierungen von Dieselfahrzeugen wegen eines schlechteren Emissionsverhaltens von vorneherein vermieden werden", sagte Gabriel.
Autor: Bundesumweltministerium, Berlin
2966 Aufrufe
Stand: 17. Februar 2006
Erstellt: 23. Dezember 2005

Weiterführende Informationen:

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