KATALYSE-Journal
| Artikel Nr.: 15345
Nutzen und Fluch der Handy-Ortung
Leipzig, 28.02.2009: Um ein verlorenes Handy ausfindig zu machen oder das vermisste Kind mobil aufzuspüren, kann die Handy-Ortung nützlich sein. Mancher eifersüchtige Partner möchte gern wissen, wo sich der Ehemann oder die Ehefrau aufhält. "Weiß dieser nichts davon, dass er überwacht wird, ist das sicher nicht nur moralisch bedenklich, sondern könnte juristisch streng genommen sogar strafbar sein", gibt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken. Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die bei der Suche nach dem verlorenen siehe Stichwort "Mobilfunk" Handy , dem vermissten Kind oder dem untreuen Partner behilflich sind. Für die Handy-Ortung werden die Mobilfunknummer und die Einwilligung des Gesuchten benötigt. Für die Einwilligung ist derzeit allerdings eine SMS ausreichend. Dann wird eine Such-SMS an das Handy des Aufzuspürenden verschickt. Bei Empfang dieser SMS ist feststellbar, wo sich das Handy ungefähr befindet.
Je nach Entfernung der Sendemasten ist die Ortung entsprechend mehr oder weniger genau. Eine genaue Ortung ist nur möglich, wenn das siehe Stichwort "Mobilfunk" Mobiltelefon über einen GPS-Empfänger verfügt.
"Die geforderte SMS zur Einwilligung in den Suchdienst kann aber gefälscht werden und beweist nicht, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stammt", sagt Beate Scharf. "Daher begrüßen wir das Vorhaben der Bundesregierung, die das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen will."
Die Ortung soll künftig nur noch möglich sein, wenn der Betroffene ausdrücklich, gesondert und schriftlich zugestimmt hat. Die geplante Neuregelung soll nach den Plänen der Bundesregierung in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen werden.
Autor: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Stand: 28. Februar 2009
Erstellt: 28. Februar 2009
Stand: 28. Februar 2009
Erstellt: 28. Februar 2009
Weiterführende Informationen:
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