KATALYSE-Journal
| Artikel Nr.: 14459
Wir müssen die Ozonschicht schützen!
Brüssel, 02.08.2008: Die EU-Kommission will die derzeitigen Rechtsvorschriften zum Schutz der Ozonschicht vereinfachen. Ziel sind weitere Fortschritte beim Ausstieg aus der Produktion und Verwendung von ozonabbauenden Stoffen in der EU. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die EU bei den weltweiten Bemühungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Ozonschicht weiterhin eine führende Rolle einnehmen kann.Trotz der bisherigen Fortschritte weist die EU-Kommission darauf hin, dass einige Probleme, von denen manche eng mit dem Globale Klimaveränderungen sind bereits im Gang und der Mensch ist dafür hauptverantwortlich.
Klimawandel zusammenhängen, fortbestehen und auf EU-Ebene und weltweit gelöst werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die siehe Ozonabbau Ozonschicht gegen 2050-2075 auf den Stand von vor 1980 regeneriert haben wird.
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: Der Ausstieg aus der Produktion und Verwendung von ozonabbauenden Stoffen in der Europäischen Union ist nahezu abgeschlossen, ohne dass dies für Hersteller und Verbraucher zu größeren Problemen geführt hätte. Dies zeigt, dass eine nachhaltige Entwicklung machbar ist und weiterverfolgt werden muss. Trotz aller Erfolge müssen wir wachsam bleiben, da in vielen Produkten wie z. B. Kühlschränken und dem Isolationsmaterial in Gebäuden noch erhebliche Mengen dieser Stoffe vorhanden sind. Wir müssen verhindern, dass diese Stoffe in die Atmosphäre freigesetzt werden. Dies ist umso wichtiger, als diese Stoffe auch in erheblichem Maße zur Erderwärmung beitragen.
Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, die Durchführung der Verordnung zu verbessern, indem einige ihrer Bestimmungen präzisiert werden. Aufgrund der Fortschritte, die in diesem Bereich bereits erzielt wurden, können zahlreiche Bestimmungen nun gestrichen werden. Weitere Verbesserungen betreffen die Struktur der Verordnung und die Begriffsbestimmungen. Die Verordnung soll zudem an die neuesten internationalen Abkommen angeglichen werden. Außerdem sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um den illegalen Handel und die illegale Verwendung von ozonabbauenden Stoffen in der EU zu verhindern.
Die Verwendung von Methylbromid zur Verhinderung der Einschleppung und Die in Luft, Wasser oder Boden verdünnten Emissionen werden als A. bezeichnet. Ausbreitung von Schädlingen durch den internationalen Handel soll verringert und letztlich eingestellt werden. Ein weiteres Ziel betrifft den Umgang mit Stoffen, die in der EU weiterhin vorhanden sind und deren Freisetzung in die Atmosphäre es zu verhindern gilt. Diese Stoffe kommen größtenteils in Kühlgeräten und im Isolationsmaterial in Gebäuden vor. Darüber hinaus könnten mit diesen Maßnahmen Emissionen im Umfang von jährlich mehr als 100 Millionen Tonnen CO2 vermieden und Verwaltungskosten vor allem für die Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor). Industrie verringert werden.
Bild: www.pixelio.de, Siegfried Fries
Autor: Europäische Kommission in Deutschland
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Stand: 2. August 2008
Erstellt: 2. August 2008
Stand: 2. August 2008
Erstellt: 2. August 2008
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