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Brüssel, 13.04.2008: Die EU-Kommission hat zur Vorregistrierung chemischer Stoffe aufgerufen. Rund 30.000 derzeit verwendete Chemikalien müssen zwischen dem 1. Juni und dem 1. Dezember 2008 bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorregistriert werden. Das neue europäische Chemikalienrecht REACH wird am 1. Juni wirksam und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, wie beispielsweise Säuren, Metalle, Lösungsmittel, Tenside und Kleber.


Im Laufe des Jahres 2008 müssen Zehntausende von Herstellern oder Importeuren ihre chemischen Stoffe vorregistrieren lassen, damit sie diese ohne Unterbrechung weiter herstellen oder einführen dürfen. Schätzungen zufolge werden über 180.000 Vorregistrierungs­­dossiers eingereicht. Das Verfahren ermöglicht den Unternehmen, Daten über ihre Chemikalien auszutauschen, und trägt damit zu einer Wissenserweiterung bei. Dies ist eine Voraussetzung für mehr Sicherheit und weniger Tierversuche in der Zukunft.

EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmens- und Industriepolitik, und EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärten gemeinsam: „ REACH ist die weltweit strengste Chemikaliengesetzgebung. Durch REACH werden wir erheblich besser verstehen, wozu Chemikalien verwendet werden und wie sie sich sicher verwenden lassen, so dass wir die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser schützen können. Auf diese Weise leistet REACH einen unschätzbaren Beitrag zum sicheren Chemikalienmanagement in der Europäischen Union. In Kürze beginnt die entscheidende Phase: die Vorregistrierung. Deshalb fordern wir jeden Chemikalienhersteller und -importeur auf, diese Vorregistrierung möglichst rasch vornehmen zu lassen. Lassen Sie im eigenen Interesse auf keinen Fall die Frist bis 1. Dezember 2008 verstreichen.“

Grund für den heutigen Aufruf ist die Sorge, dass einigen Unternehmen immer noch nicht klar ist, welche Verpflichtungen auf sie zukommen, weil sie entweder noch nicht die Reichweite oder die besonderen Auflagen erkannt haben, oder weil sie glauben, dass REACH sie nicht betrifft, insbesondere wenn sie nicht der Chemiebranche angehören. Alle Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sollten eine Vorregistrierung vornehmen, falls die Menge eines Stoffs pro Jahr eine Tonne oder mehr beträgt. Nach einer Vorregistrierung brauchen die Unternehmen ihre vollständigen Registrierungsdossiers je nach Fall erst 2010, 2013 oder sogar 2018 einzureichen. Unternehmen, die eine Chemikalie nicht vorregistrieren lassen, dürfen sie nach dem 1. Dezember 2008 nur dann weiter herstellen oder einführen, wenn sie sie bei der ECHA vollständig haben registrieren lassen. Die Vorregistrierung ist kostenfrei. Die Unternehmen können durch die Vorregistrierung sogar Kosten sparen, indem sie Daten über Chemikalien , die sie registrieren wollen, austauschen.
Autor: Europäische Kommission in Deutschland
2509 Aufrufe
Stand: 13. April 2008
Erstellt: 13. April 2008

Weiterführende Informationen:

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