Merching, 30.11.2007: Am 1. Juni 2007 ist REACH in Kraft getreten. Was muss ab 1. Juni 2007 bereits beachtet werden? Ohne Übergangsfrist gelten bereits die vorgeschriebenen Informationspflichten (beschrieben unter Titel IV Informationen in der Lieferkette der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Danach müssen Kunden und Lieferanten über Stoffe und Zubereitungen informiert werden, wenn Gefährdungspotentiale bekannt sind, aber bisher kein Sicherheitsdatenblatt für den entsprechenden Stoff vorgeschrieben war.Werden Stoffe zum ersten Mal in den Verkehr gebracht oder importiert, dann müssen die neu erstellten Sicherheitsdatenblätter den Anforderungen von
REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).
REACH
entsprechen. Dies gilt nicht nur für die Hersteller und Importeure von
Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.
Chemikalien
, sondern auch für die nachgeschalteten Anwender. Neu unter REACH ist die Informationspflicht auch den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette gegenüber.
Warum REACH?Chemie im Alltag begegnet jedem von uns in einer Vielzahl von Stoffen, die bislang nicht gründlich auf Gefahren für Mensch und Umwelt geprüft wurden. Die Zunahme von allergischen Erkrankungen lässt ein Unbehagen bei Verbrauchern entstehen über die Ursachen. Mit der neuen Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Hersteller von Chemikalien und deren Verwender die Substanzen ausreichend auf deren Schädlichkeit zu prüfen. Diese Verordnung tritt in allen EU Staaten zeitgleich in Kraft. Jeder ist von REACH betroffen: Chemikalienhersteller Verwender Endverbraucher.
Was muss ab 1. Juni 2007 bereits beachtet werden?
Ohne Übergangsfrist gelten bereits die vorgeschriebenen Informationspflichten (beschrieben unter Titel IV Informationen in der Lieferkette der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Danach müssen Kunden und Lieferanten über Stoffe und Zubereitungen informiert werden, wenn Gefährdungspotentiale bekannt sind, aber bisher kein Sicherheitsdatenblatt für den entsprechenden Stoff vorgeschrieben war. Werden Stoffe zum ersten Mal in den Verkehr gebracht oder importiert, dann müssen die neu erstellten Sicherheitsdatenblätter den Anforderungen von REACH entsprechen. Dies gilt nicht nur für die Hersteller und Importeure von Chemikalien, sondern auch für die nachgeschalteten Anwender. Neu unter REACH ist die Informationspflicht auch den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette gegenüber.
Ohne Daten kein Markt!
Der Hersteller und Importeur ist für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich und nicht die Behörde. Für viele Firmen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen birgt REACH viel Zündstoff in sich: REACH schreibt vor, dass chemische Stoffe nur noch dann verwendet werden dürfen, wenn sie zugelassen sind. Früher war erlaubt, was nicht verboten ist.
Mit REACH ist nur noch das legal, was zuvor erlaubt wurde. Soll die Sicherheit in der Verwendung von Stoffen erhöht werden und damit die Ziele von
REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).
REACH
erreicht werden, dann muss ein Umdenken in der produzierenden
Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor).
Industrie
und beim Verbraucher erfolgen. Es sollte nicht nur der günstigste Preis egal auf welche Kosten zählen, sondern die Reinheit und Qualität der Stoffe.
Hersteller und Importeure können die Vermarktung ihrer Produkte nur über eine Registrierung oder Zulassung bei der Europäischen Chemikalien Agentur (EChA) in Helsinki sicherstellen. Der Hersteller muss seine Produkte so gestalten, dass sie sicher verwendbar über den gesamten Produkt-Lebensweg sind. Alle Firmen, die Chemikalien weiter einsetzen, müssen sich um die Verwendung kümmern und sicherstellen, dass von dort kein Risiko für Mensch und Umwelt ausgeht. In Zukunft wird der Einkauf keine Substanz bestellen, sondern einen Stoff für seine spezifische Anwendung.
Ab jetzt kommen auf die Firmen neue Aufgaben zu.
Bis Mitte 2008 soll die Agentur die Arbeit aufnehmen. Ab jetzt greifen die Fristen für die betroffenen Unternehmen. Es ist genau festgelegt, wer was bis wann registrieren muss, welche Stoffe ausgenommen sind und welche Übergangs- und Ausnahmeregelungen - abhängig von den jährlich hergestellten Mengen - existieren.
REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).
REACH
ist mit 850 Seiten ein umfangreiches Gesetzeswerk, das einen zwingenden Rahmen vorgibt aber den Unternehmen auch genügend Spielraum einräumt für eine proaktive Umsetzung. In diesem sehr komplexen Geflecht von Vorschriften und noch kommenden Umsetzungsrichtlinien (über nochmals mehrere hundert Seiten) den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Auf jeden Fall bedeuten die kommenden Jahre mehr personellen und finanziellen Aufwand für betroffene Unternehmen. Jedes Unternehmen wird eine eigene Strategie bestimmen müssen, die abhängig ist von der anwendungstechnischen Leistung, den Herstellungskosten und der Bedenklichkeit der Stoffe, die in dem Unternehmen eingesetzt werden. Es gibt Schätzungen, dass ca. 1500 Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften einer Beschränkung oder gar einem Verbot unterliegen könnten. Dabei sind nicht grundsätzlich gefährliche Stoffe zu verdammen sondern das Risiko soll kontrolliert und minimiert werden und wenn möglich neue Produkte mit weniger Gefahrenpotential entwickelt werden.
Fallbeispiele:
Beispielhaft werden im Folgenden einige Situationen beschrieben, die die Betroffenheit von Firmen unterschiedlicher Branchen aufzeigen.
Für die Anwender von Chemikalien, den so genannten nachgeschalteten Anwendern gibt es eine gravierende Herausforderung: Wird ein Stoff anders eingesetzt als vom Hersteller vorgesehen, dann muss dies genehmigt werden. Wenn eine Firma einen Klebstoff für Plastikteile dafür benutzt um
P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin.
Papier
zu verbinden, dann ist dies ohne Prüfung unter REACH illegal. Diese Firma muss einen Hersteller finden, der diese Verwendung in seinem Sicherheitsdatenblatt beschrieben hat.
Die gefährlichen Produkte an sich werden nicht verboten, sondern es wird eine Verwendung mit den notwendigen Risiken reduzierenden Maßnahmen (z. B. Absaugung) vorgeschrieben, die ein mögliches Risiko für Mensch und
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
mindert oder gar ganz ausschließt. Zum Beispiel wird ein Chrommetallpulver, das in einem geschlossenen Produktionssystem eingesetzt wird, keine Gefahren bei der Verarbeitung bergen. Dagegen werden für Stoffe, die häufig im Alltag in Kinderhände kommen können, ganz andere Anforderungen erhoben. Als Beispiel seien hier
W. sind feste oder flüssige, organische Verbindungen, die als Additive eine weichmachende Wirkung auf Kunststoffe, Textilien, Lacke, Zellglas und Dichtungsstoffe ausüben.
Weichmacher
genannt, die für die Verwendung in
Die Herstellung von K. ist gesetzlich geregelt durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
Kinderspielzeug
verboten sind. Die chemische
Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor).
Industrie
hat alternative Stoffe entwickelt, die für diese Verwendung unbedenklich sind und nun in der EU eingesetzt werden.
Sicherlich werden viele Firmen, die bisher billige Überseeware beziehen noch einige Überraschungen erleben, welche Verpflichtungen als Importeure auf sie zukommen. Auch die Importeure von Erzeugnissen werden ab jetzt darauf achten müssen, ob in den Erzeugnissen gefährliche Stoffe von mehr als 0,1 % enthalten sind.
Kunststoffverarbeitende Betriebe müssen sich auf jeden Fall mit REACH auseinander setzen, da die verwendeten Materialien (zum Beispiel die verwendeten
Stoffe, die Produkten in (kleinen) Mengen zugesetzt werden, um deren Eigenschaften zu verändern.
Additive
) geprüft und für ihre Verwendung von deren Lieferanten identifiziert sein müssen. Bisher wurden in einem Unternehmen Rohstoffe aus Übersee günstig als
P. sind Kunststoffe, die aus vielen gleichartigen Grundmolekülen (Monomeren) bestehen und die synthetisch durch P.-Reaktionen gebildet werden (Polymerisation, Polyaddition, Polykondensation).
Polymere
eingekauft. Obwohl Polymere von der Registrierung ausgenommen sind, ist dennoch diese Firma in Deutschland für die Registrierung des Monomers zuständig. Auch die Abgrenzung von Monomeren und Polymeren ist nicht so ganz einfach vorzunehmen. Die Definitionen werden derzeit noch in den Umsetzungsrichtlinien (so genannte RIPS) bearbeitet und sollen in den kommenden Monaten verabschiedet werden.
Die metallverarbeitende Branche ist dann von REACH betroffen, wenn
(griechisch: metallon = Bergwerk) Lichtundurchlässige, stark glänzende, elektrischen Strom gut leitende chemische Elemente.
Metalle
beispielsweise durch Bohren und Fräsen bearbeitet werden. Die eingesetzten Hilfsmittel wie Schmierstoffe oder Kühlhilfsmittel müssen unter REACH registriert sein.
Die Arzneimittel und Lebensmittelhersteller unterliegen bereits umfangreichen Anforderungen aus den Verordnungen zu Arzneimitteln und Lebensmitteln sowie Lebensmittelzusatzstoffen, daher müssen die Stoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln und Lebensmitteln, die bereits ausgeprüft wurden, nicht unter REACH registriert werden. Allerdings muss dennoch ein Unternehmen aus dieser Branche sicherstellen, dass z. B die Prozesshilfsmittel oder die eingesetzten
D. sollen eine gezielte Entkeimung gewährleisten und die Übertragung bestimmter, unerwünschter Mikroorganismen verhindern.
Desinfektionsmittel
tatsächlich für die jeweilige Verwendung freigegeben sind, denn diese Anwendungen sind von REACH betroffen. An diesem Beispiel wird nochmals deutlich, dass nicht nur der Stoff als solcher betrachtet wird, sondern die Verwendung. Dies ist eine wesentliche Neuerung zum alten Chemikalienrecht.
Naturstoffe wie Erze, die nicht gefährlich sind, werden nicht von REACH betroffen. Somit unterliegt z. B Kalkstein bis dahin nicht der
siehe Rechtsverordnung.
Verordnung
, solange keine chemisch Behandlung wie etwa eine Kalzinierung erfolgt. Aber auch hier gibt es noch Fragen zur Definition der Stoffbenennung und Bestimmung der Ausnahmen - insbesondere bei der Einteilung anorganischer Stoffe in Legierungen. Oder man denke an die Gefahrenpotentiale einfach durch feine Korngrößenverteilungen, diese müssen klarer beschrieben werden. Jene Ausnahmen sind derzeit in Überprüfung und eine genaue Nachverfolgung ist für jedes Unternehmen wichtig, um sicherzustellen, ob Ausnahmen weiter greifen oder ob Stoffe zusätzlich unter Ausnahmen fallen, was dann eine erhebliche Reduzierung der Datenanforderungen bedeuten würde.
Beim Import von Kupferdraht ist derzeit noch nicht klar definiert, ob dies eine Erzeugnis oder eine besondere Zubereitung ist. Wird Kupferdraht als Zubereitung eingestuft, dann muss z. B. der Hersteller außerhalb der EU die Verwendung dieses Stoffes beim Hersteller des Kupferdrahtes registrieren lassen. Damit wird das Unternehmen, das den Draht einführt, zu einem registrierungspflichtigen Importeur. Wird dieser Kupferdraht als Erzeugnis eingestuft, dann unterliegt er keiner Registrierungspflicht was allerdings die innerhalb der EU ansässigen
P. (= autotrophe Organismen) bauen mit Hilfe von Lichtenergie (grüne Pflanzen, Photosynthese) oder mittels chemischer Energie (manche Bakterien) aus energiearmen anorganischen Stoffen komplizierte energiereichere organische Verbindungen auf.
Produzenten
nicht besonders gefallen wird, weil sie damit einen Wettbewerbsnachteil befürchten.
Fazit
Die Sicherheit im Umgang mit Stoffen wird zunehmen, wenn Gefahrenpotentiale erkannt und eliminiert werden. Tatsächlich nimmt die Schadstoffbelastung für manche Gefahrenstoffe seit den 1970 Jahren ab. Grund dafür sind z. B. der Baustopp von Astbest oder die Reduzierung der Verwendung von stark krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, wie Sie früher in Klebern eingesetzt wurden. Allergische Reaktionen von Schmuck wurden reduziert durch das Verbot von Nickel in der Metalllegierung für diese Verwendung. Diese Erkenntnisse geben Grund genug, um nicht vor der Masse der zu erhebenden Daten und der komplexen Vorgehensweise zu kapitulieren. Die Bürokratie ist mit einer guten frühzeitigen Vorbereitung auf REACH in einem effektiven Projektmanagement zu bewältigen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen empfindliche Strafen und Haftungsrisiken für die Unternehmen. Die Handlungsfähigkeit einer Firma wird gesichert, indem die Rohstoffverfügbarkeit geprüft und bereits jetzt mit wichtigen Lieferanten und Kunden in Kontakt getreten wird, um das gemeinsame Vorgehen abzugleichen. Für die Unternehmen kann REACH zu einer Chance werden, um frühzeitig neue innovative Produkte oder Lösungen für kritische Anwendungen zu entwickeln.
Nur so kann REACH zu dem führen, was es leisten soll: Das Ersetzen von sehr bedenklichen Subtanzen durch unbedenkliche Stoffe, um unser aller Sicherheit zu erhöhen.
Informationen unter www.forum-verlag.com/
REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).
reach
-handbuch]
Informationen zu REACH
REACH (Registration Evaluation Authorization of Chemicals , EU Verordnung Nr. 1907/2006) ist am 1.6.2007 in Kraft getreten. Es erzeugt für alle produzierenden Industrien die Notwendigkeit zur Kommunikation in der Lieferkette und revolutioniert den Umgang untereinander. REACH regelt die Verwendung von
Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.
Chemikalien
und soll den
Unter A. versteht man alle Maßnahmen zum Schutz vor und Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen, die bei der Arbeit (Arbeitsplatz) und durch Arbeit entstehen, einschließlich Planung, Konstruktion, Herstellung, Import, Ausstellung, Inverkehrbringen, Betrieb und Verwendung von Produkten, die bestimmten A.-Anforderungen genügen müssen.
Arbeitsschutz
und Verbraucherschutz verbessern sowie die Entwicklung umweltverträglicher Chemikalien fördern. Es ersetzt viele EU Gesetzte durch ein dreistufiges Verfahren.
Zur REACH Regulierung:
Nach dem Motto No Data, No Market dürfen künftig nur noch Stoffe in Verkehr gebracht werden,zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure. REACH wird ca. 30 000 im Handel erhältliche Stoffe erfassen, bis zu 1500 besonders besorgniserregende Stoffe werden zulassungspflichtig. REACH erreicht bedeutende Verbesserungen, darunter eine größere Transparenz über die gesamte Produktkette und ein Ende der innovationsfeindlichen Bevorzugung der Altstoffe. Künftig gelten gleiche Spielregeln für alle Substanzen.
Die strategischen Konsequenzen von REACH:
Diese Neuregulierung wirkt für die am Markt beteiligten Unternehmen wie ein externer Schock und provoziert die unternehmensübergreifende Kooperation in der Entwicklung von Innovationen und neuen Organisationslösungen.
Autor: Ralf Oesterreicher Forum Verlag Herkert GmbH
3740 Aufrufe
Stand: 30. November 2007
Erstellt: 30. November 2007
Weiterführende Informationen:
Weitere Meldungen zum Thema "REACh":
|
REACH: EU versagt bei der Regulierung tödlicher Tierversuche
London / Gerlingen, 21.07.2011: Ein neues Motiv der Tierrechtsorganisation PETA UK, erschienen im einflussreichen EU-Magazin The Parliament, tadelt die Europäische Kommission. Diese ließ zu, dass im Rahmen des EU-Chemikalienprogramms REACH {H}(1){/H} zehntausende Tiere in vermeidbaren Chemikalien-Tests getötet wurden und das trotz der gesetzlichen Vorgabe, dass Tierversuche für REACH nur als letztes Mittel ausgeschöpft werden dürfen. |
|
Risikoreiche Chemikalien werden besser kontrollierbar
Brüssel, 03.12.2010: Die EU-weite Registrierung nahezu aller gefährlichen Chemikalien ist abgeschlossen. Bis Ende November mussten in der Europäischen Union krebserzeugende, erbgutschädigende und andere giftige Stoffe in dem Registrierungssystem REACH erfasst und auf ihre Umweltgefährdung hin eingestuft werden. |
|
Stoppt das Gift!
München, 31.08.2009: Gemäß des neuen Chemikaliengesetzes REACH kann sich jeder über Gifte in Produkten bei dem jeweiligen Hersteller informieren. Man muss es nur tun. Giftige Chemikalien sind in vielen Alltagsprodukten versteckt und stehen in Zusammenhang mit verschiedenen Krankheiten wie Allergien, ... |
|
Umsetzung von REACH und GHS beschäftigt Prozessindustrie auch 2009
Markdorf, 04.10.2008: Mit ihrer dritten Auflage hat sich die Anwenderkonferenz C4you (Chemicals Compliance Customer Conference) als führendes europäisches Forum für das Compliance-Management in der Prozessindustrie etabliert. Am 24. und 25. September kamen in Schlangenbad bei Frankfurt Führungskräfte, Compliance-Manager und Produktsicherheitsexperten aus ganz Europa zusammen. |
|
Countdown Chemie läuft
Brüssel, 13.04.2008: Die EU-Kommission hat zur Vorregistrierung chemischer Stoffe aufgerufen. Rund 30.000 derzeit verwendete Chemikalien müssen zwischen dem 1. Juni und dem 1. Dezember 2008 bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorregistriert werden. Das neue europäische Chemikalienrecht REACH wird am 1. Juni wirksam und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer ... |
|
Im REACH - Jahr 2008 Weichen für die Zukunft stellen
Merching, 30.03.2008: Am 1. Juni 2008 Start der Vor-Registrierung. Nachdem die Richtlinie in 2007 in Kraft getreten ist, laufen 2008 die wichtigen Fristen an, die darüber entscheiden, ob Betriebe ab 2009 noch lieferfähig sind. Alle Phase-in Stoffe - das sind die Stoffe, die z.B. eine EINECS Nummer haben- die von mehr als einer Tonne im Jahr weiterhin ohne Unterbrechung importiert oder hergestellt werden sollten, müssen vorregistriert werden! |
|
REACH ist da! – Mehr Sicherheit oder mehr Bürokratie?
Merching, 30.11.2007: Am 1. Juni 2007 ist REACH in Kraft getreten. Was muss ab 1. Juni 2007 bereits beachtet werden? Ohne Übergangsfrist gelten bereits die vorgeschriebenen Informationspflichten (beschrieben unter Titel IV Informationen in der Lieferkette der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Danach müssen Kunden und ... |