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REACH ist da! – Mehr Sicherheit oder mehr Bürokratie?


Merching, 30.11.2007: Am 1. Juni 2007 ist REACH in Kraft getreten. Was muss ab 1. Juni 2007 bereits beachtet werden? Ohne Übergangsfrist gelten bereits die vorgeschriebenen Informationspflichten (beschrieben unter Titel IV „Informationen in der Lieferkette“ der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Danach müssen Kunden und Lieferanten über Stoffe und Zubereitungen informiert werden, wenn Gefährdungspotentiale bekannt sind, aber bisher kein Sicherheitsdatenblatt für den entsprechenden Stoff vorgeschrieben war.


Werden Stoffe zum ersten Mal in den Verkehr gebracht oder importiert, dann müssen die neu erstellten Sicherheitsdatenblätter den Anforderungen von REACH entsprechen. Dies gilt nicht nur für die Hersteller und Importeure von Chemikalien , sondern auch für die nachgeschalteten Anwender. Neu unter REACH ist die Informationspflicht auch den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette gegenüber.

Warum REACH?

Chemie im Alltag begegnet jedem von uns in einer Vielzahl von Stoffen, die bislang nicht gründlich auf Gefahren für Mensch und Umwelt geprüft wurden. Die Zunahme von allergischen Erkrankungen lässt ein Unbehagen bei Verbrauchern entstehen über die Ursachen. Mit der neuen Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Hersteller von Chemikalien und deren Verwender die Substanzen ausreichend auf deren Schädlichkeit zu prüfen. Diese Verordnung tritt in allen EU Staaten zeitgleich in Kraft. Jeder ist von REACH betroffen: Chemikalienhersteller – Verwender – Endverbraucher.

Was muss ab 1. Juni 2007 bereits beachtet werden?

Ohne Übergangsfrist gelten bereits die vorgeschriebenen Informationspflichten (beschrieben unter Titel IV „Informationen in der Lieferkette“ der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Danach müssen Kunden und Lieferanten über Stoffe und Zubereitungen informiert werden, wenn Gefährdungspotentiale bekannt sind, aber bisher kein Sicherheitsdatenblatt für den entsprechenden Stoff vorgeschrieben war. Werden Stoffe zum ersten Mal in den Verkehr gebracht oder importiert, dann müssen die neu erstellten Sicherheitsdatenblätter den Anforderungen von REACH entsprechen. Dies gilt nicht nur für die Hersteller und Importeure von Chemikalien, sondern auch für die nachgeschalteten Anwender. Neu unter REACH ist die Informationspflicht auch den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette gegenüber.


Ohne Daten kein Markt!

Der Hersteller und Importeur ist für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich und nicht die Behörde. Für viele Firmen – insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen – birgt REACH viel Zündstoff in sich: REACH schreibt vor, dass chemische Stoffe nur noch dann verwendet werden dürfen, wenn sie zugelassen sind. Früher war erlaubt, was nicht verboten ist. Mit REACH ist nur noch das legal, was zuvor erlaubt wurde. Soll die Sicherheit in der Verwendung von Stoffen erhöht werden und damit die Ziele von REACH erreicht werden, dann muss ein Umdenken in der produzierenden Industrie – und beim Verbraucher erfolgen. Es sollte nicht nur der günstigste Preis – egal auf welche Kosten zählen, sondern die Reinheit und Qualität der Stoffe. 

Hersteller und Importeure können die Vermarktung ihrer Produkte nur über eine Registrierung oder Zulassung bei der Europäischen Chemikalien Agentur (EChA) in Helsinki sicherstellen. Der Hersteller muss seine Produkte so gestalten, dass sie sicher verwendbar über den gesamten Produkt-Lebensweg sind. Alle Firmen, die Chemikalien weiter einsetzen, müssen sich um die Verwendung kümmern und sicherstellen, dass von dort kein Risiko für Mensch und Umwelt ausgeht. In Zukunft wird der Einkauf keine Substanz bestellen, sondern einen Stoff für seine spezifische Anwendung.

Ab jetzt kommen auf die Firmen neue Aufgaben zu.

Bis Mitte 2008 soll die Agentur die Arbeit aufnehmen. Ab jetzt greifen die Fristen für die betroffenen Unternehmen. Es ist genau festgelegt, wer was bis wann registrieren muss, welche Stoffe ausgenommen sind und welche Übergangs- und Ausnahmeregelungen - abhängig von den jährlich hergestellten Mengen - existieren. 

REACH ist mit 850 Seiten ein umfangreiches Gesetzeswerk, das einen zwingenden Rahmen vorgibt aber den Unternehmen auch genügend Spielraum einräumt für eine proaktive Umsetzung. In diesem sehr komplexen Geflecht von Vorschriften und noch kommenden Umsetzungsrichtlinien (über nochmals mehrere hundert Seiten) den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Auf jeden Fall bedeuten die kommenden Jahre mehr personellen und finanziellen Aufwand für betroffene Unternehmen. Jedes Unternehmen wird eine eigene Strategie bestimmen müssen, die abhängig ist von der anwendungstechnischen Leistung, den Herstellungskosten und der Bedenklichkeit der Stoffe, die in dem Unternehmen eingesetzt werden. Es gibt Schätzungen, dass ca. 1500 Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften einer Beschränkung oder gar einem Verbot unterliegen könnten. Dabei sind nicht grundsätzlich gefährliche Stoffe zu verdammen – sondern das Risiko soll kontrolliert und minimiert werden und wenn möglich neue Produkte mit weniger Gefahrenpotential entwickelt werden.

Fallbeispiele:

Beispielhaft werden im Folgenden einige Situationen beschrieben, die die Betroffenheit von Firmen unterschiedlicher Branchen aufzeigen.


Für die Anwender von Chemikalien, den so genannten „nachgeschalteten Anwendern“ gibt es eine gravierende Herausforderung: Wird ein Stoff anders eingesetzt als vom Hersteller vorgesehen, dann muss dies genehmigt werden. Wenn eine Firma einen Klebstoff für Plastikteile dafür benutzt um Papier zu verbinden, dann ist dies ohne Prüfung unter REACH illegal. Diese Firma muss einen Hersteller finden, der diese Verwendung in seinem Sicherheitsdatenblatt beschrieben hat.

 

Die gefährlichen Produkte an sich werden nicht verboten, sondern es wird eine Verwendung mit den notwendigen Risiken reduzierenden Maßnahmen (z. B. Absaugung) vorgeschrieben, die ein mögliches Risiko für Mensch und Umwelt mindert oder gar ganz ausschließt. Zum Beispiel wird ein Chrommetallpulver, das in einem geschlossenen Produktionssystem eingesetzt wird, keine Gefahren bei der Verarbeitung bergen. Dagegen werden für Stoffe, die häufig im Alltag in Kinderhände kommen können, ganz andere Anforderungen erhoben. Als Beispiel seien hier Weichmacher genannt, die für die Verwendung in Kinderspielzeug verboten sind. Die chemische Industrie hat alternative Stoffe entwickelt, die für diese Verwendung unbedenklich sind und nun in der EU eingesetzt werden.

Sicherlich werden viele Firmen, die bisher billige Überseeware beziehen noch einige Überraschungen erleben, welche Verpflichtungen als Importeure auf sie zukommen.  Auch die Importeure von Erzeugnissen werden ab jetzt darauf achten müssen, ob in den Erzeugnissen gefährliche Stoffe von mehr als 0,1 % enthalten sind. 

Kunststoffverarbeitende Betriebe müssen sich auf jeden Fall mit REACH auseinander setzen, da die verwendeten Materialien (zum Beispiel die verwendeten Additive ) geprüft und für ihre Verwendung von deren Lieferanten  identifiziert sein müssen. Bisher wurden in einem Unternehmen Rohstoffe aus Übersee günstig als Polymere eingekauft. Obwohl Polymere von der Registrierung ausgenommen sind, ist dennoch diese Firma in Deutschland für die Registrierung des Monomers zuständig. Auch die Abgrenzung von Monomeren und Polymeren ist nicht so ganz einfach vorzunehmen. Die Definitionen werden derzeit noch in den Umsetzungsrichtlinien (so genannte RIPS) bearbeitet und sollen in den kommenden  Monaten verabschiedet werden.

Die metallverarbeitende Branche ist dann von REACH betroffen, wenn Metalle beispielsweise durch Bohren und Fräsen bearbeitet werden. Die eingesetzten Hilfsmittel wie Schmierstoffe oder Kühlhilfsmittel müssen unter REACH registriert sein.

Die Arzneimittel und Lebensmittelhersteller unterliegen bereits umfangreichen Anforderungen aus den Verordnungen zu Arzneimitteln und Lebensmitteln sowie Lebensmittelzusatzstoffen, daher müssen die Stoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln und Lebensmitteln, die bereits ausgeprüft wurden, nicht unter REACH registriert werden. Allerdings muss dennoch ein Unternehmen aus dieser Branche sicherstellen, dass z. B die Prozesshilfsmittel oder die eingesetzten Desinfektionsmittel tatsächlich für die jeweilige Verwendung freigegeben sind, denn diese Anwendungen sind von REACH betroffen. An diesem Beispiel wird nochmals deutlich, dass nicht nur der Stoff als solcher betrachtet wird, sondern die Verwendung. Dies ist eine wesentliche Neuerung zum alten Chemikalienrecht.

Naturstoffe wie Erze, die nicht gefährlich sind, werden nicht von REACH betroffen. Somit unterliegt z. B Kalkstein bis dahin nicht der Verordnung , solange keine chemisch Behandlung wie etwa eine Kalzinierung erfolgt. Aber auch hier gibt es noch Fragen zur Definition der Stoffbenennung und Bestimmung der Ausnahmen - insbesondere bei der Einteilung anorganischer Stoffe in Legierungen. Oder man denke an die Gefahrenpotentiale einfach durch feine Korngrößenverteilungen, diese müssen klarer beschrieben werden. Jene Ausnahmen sind derzeit in Überprüfung und eine genaue Nachverfolgung ist für jedes Unternehmen wichtig, um sicherzustellen, ob Ausnahmen weiter greifen oder ob Stoffe zusätzlich unter Ausnahmen fallen, was dann eine erhebliche Reduzierung der Datenanforderungen bedeuten würde.

Beim Import von Kupferdraht ist derzeit noch nicht klar definiert, ob dies eine Erzeugnis oder eine besondere Zubereitung ist. Wird Kupferdraht als Zubereitung eingestuft, dann muss z. B. der Hersteller außerhalb der EU die Verwendung dieses Stoffes beim Hersteller des Kupferdrahtes registrieren lassen. Damit wird das Unternehmen, das den Draht einführt, zu einem registrierungspflichtigen Importeur. Wird dieser Kupferdraht als Erzeugnis eingestuft, dann unterliegt er keiner Registrierungspflicht – was allerdings die innerhalb der EU ansässigen Produzenten nicht besonders gefallen wird, weil sie damit einen Wettbewerbsnachteil befürchten.

Fazit

Die Sicherheit im Umgang mit Stoffen wird zunehmen, wenn Gefahrenpotentiale erkannt und eliminiert werden. Tatsächlich nimmt die Schadstoffbelastung für manche Gefahrenstoffe seit den 1970 Jahren ab. Grund dafür sind z. B. der Baustopp von Astbest oder die Reduzierung der Verwendung von stark krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, wie Sie früher in Klebern eingesetzt wurden. Allergische Reaktionen von Schmuck wurden reduziert durch das Verbot von Nickel in der Metalllegierung für diese Verwendung. Diese Erkenntnisse geben Grund genug, um nicht vor der Masse der zu erhebenden Daten und der komplexen Vorgehensweise zu kapitulieren. Die Bürokratie ist mit einer guten frühzeitigen Vorbereitung auf REACH in einem effektiven Projektmanagement zu bewältigen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen empfindliche Strafen und Haftungsrisiken für die Unternehmen. Die Handlungsfähigkeit einer Firma wird gesichert, indem die Rohstoffverfügbarkeit geprüft und bereits jetzt mit wichtigen Lieferanten und Kunden in Kontakt getreten wird, um das gemeinsame Vorgehen abzugleichen. Für die Unternehmen kann REACH zu einer Chance werden, um frühzeitig neue innovative Produkte oder Lösungen für kritische Anwendungen zu entwickeln.

Nur so kann REACH zu dem führen, was es leisten soll: Das Ersetzen von sehr bedenklichen Subtanzen durch unbedenkliche Stoffe, um unser aller Sicherheit zu erhöhen.

Informationen unter www.forum-verlag.com/ reach -handbuch]


Informationen zu REACH

REACH (Registration Evaluation Authorization of Chemicals , EU Verordnung Nr. 1907/2006) ist am 1.6.2007 in Kraft getreten. Es erzeugt für alle produzierenden Industrien die Notwendigkeit zur Kommunikation in der Lieferkette und revolutioniert den Umgang untereinander. REACH regelt die Verwendung von Chemikalien und soll den Arbeitsschutz und Verbraucherschutz verbessern sowie die Entwicklung umweltverträglicher Chemikalien fördern. Es ersetzt viele EU Gesetzte durch ein dreistufiges Verfahren.

Zur REACH Regulierung:
Nach dem Motto „No Data, No Market“ dürfen künftig nur noch Stoffe in Verkehr gebracht werden,zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure. REACH wird ca. 30 000 im Handel erhältliche Stoffe erfassen, bis zu 1500 besonders besorgniserregende Stoffe werden zulassungspflichtig. REACH erreicht bedeutende Verbesserungen, darunter eine größere Transparenz über die gesamte Produktkette und ein Ende der innovationsfeindlichen Bevorzugung der Altstoffe. Künftig gelten gleiche „Spielregeln“ für alle Substanzen.

Die strategischen Konsequenzen von REACH:
Diese Neuregulierung wirkt für die am Markt beteiligten Unternehmen wie ein externer Schock und provoziert die unternehmensübergreifende Kooperation in der Entwicklung von Innovationen und neuen Organisationslösungen.

Autor: Ralf Oesterreicher Forum Verlag Herkert GmbH
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Stand: 30. November 2007
Erstellt: 30. November 2007

Weiterführende Informationen:

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