KATALYSE-Journal
| Artikel Nr.: 11453
Schutz der Ozonschicht weiter verbessert
Berlin, 30.11.2006: Am kommenden Freitag, den 1. Dezember 2006, tritt die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, in Kraft. "Damit wird die internationale Vorreiterrolle Deutschlands beim Schutz der Ozonschicht weiter ausgebaut", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Ziel der Regelung ist, die Belastung der Erdatmosphäre weiter zu vermindern. Mit der neuen Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen. Chemikalien - siehe Ozonabbau Ozonschicht - siehe Rechtsverordnung. Verordnung (ChemOzonSchichtV) wird das zum Schutz der Ozonschicht bestehende Recht in Deutschland neu geordnet. Die Verordnung ergänzt die entsprechende EU-Verordnung und löst die bisherige deutsche FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) sind vergleichsweise wenig giftig. Sie werden als Treibmittel für Spraydosen, als Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlschränken und als Lösemittel für die chemische Reinigung eingesetzt FCKW -Halon-Verbots-Verordnung aus dem Jahr 1991 ab. Das bereits heute in Deutschland bestehende Schutzniveau wird ausgebaut. Neu gefasst werden die Vorgaben für Rückgewinnung und Rücknahme von ozonschichtschädigenden Stoffen, für die zulässigen Emissionen aus Einrichtungen und Produkten, die diese Stoffe enthalten (beispielsweise Kälte- und Anlagen zur Aufrechterhaltung eines bestimmten Klimas (Temperatur und Feuchtigkeit) der Raumluft, insb. in öffentlichen Gebäuden, Büroräumen und anderen Arbeitsplätzen. Klimaanlagen , Brandschutzanlagen) sowie für die Ausbildung des mit diesen Aufgaben befassten Personals. Zugleich beseitigt die neue Verordnung bestehende Überschneidungen mit dem unmittelbar geltenden EU-Recht. "Die neue Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung verbessert den Schutz für die Ozonschicht und vereinfacht gleichzeitig das geltende Recht", so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Bereits mit der nun abgelösten FCKW-Halon-Verbotsverordnung aus dem Jahre 1991 hatte die Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle beim Ausstieg aus den ozonschichtschädigenden Stoffen übernommen. Die Verordnung war Vorbild für die nachfolgenden Regelungen auf europäischer Ebene und auch Impulsgeber für die Weiterentwicklung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen. "Während auf EU-Ebene inzwischen ein anerkannt hohes Niveau erreicht worden ist, dürfen wir auf internationaler Ebene mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Wir müssen verhindern, dass die bisher erzielten Erfolge durch ein Nachlassen der Ausstiegsbemühungen oder die Wahl ungeeigneter Ersatzstoffe und -verfahren konterkariert werden", mahnte Gabriel.
Autor: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Stand: 30. November 2006
Erstellt: 30. November 2006
Stand: 30. November 2006
Erstellt: 30. November 2006
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