KATALYSE-Journal
| Artikel Nr.: 16737
Start der elektronischen Überwachung gefährlicher Abfälle zum 1. April 2010
Berlin, 01.04.2010: Ab heute löst ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle das bisherige Verfahren auf der Basis von Papierformularen ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen die vorgeschriebenen Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle von den nachweispflichtigen Unternehmen und den zuständigen Behörden elektronisch bearbeitet und übermittelt werden.
Betroffen sind etwa 2,5 bis 3 Millionen Nachweise pro Jahr. Zur Vereinfachung der Datenübermittlung stellen alle 16 Bundesländer mit der gemein-samen Zentralen Koordinierungsstelle Als A. werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfall (ZKS-Abfall) eine technische Datendrehscheibe bereit, welche die Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt.
Die nachweispflichtigen Unternehmen erhalten bei der ZKS-Abfall ein elektronisches Postfach und treffen auf der betrieblichen Ebene die erforderlichen Vorkehrungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Für Unternehmen, die keine eigenen Lösungen wählen, bieten mehrere Dienstleister hierzu Providerlösungen an.
Die Bestimmungen der Nachweisverordnung zur elektronischen Überwachung der siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung
Entsorgung gefährlicher Abfälle sind für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Daher haben Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth. Bund , Länder und beteiligte Wirtschaftskreise bereits im Vorfeld durch Informationsveranstaltungen, Schulungen, Broschüren und Testläufe dazu beigetragen, dass die Einführung möglichst reibungslos funktioniert. Dennoch wird erwartet, dass es auch über den 1. April hinaus noch Fragen geben wird, die gemeinsam in konstruktiver Zusammenarbeit zu lösen sind. Vor diesem Hintergrund wird der anstehende Vollzug der Neuregelungen vor allem auch Pragmatismus und Augenmaß erfordern.
Die elektronische Überwachung bietet deutliche Vorteile: Zum einen ergeben sich für die Beteiligten bereits mittelfristig erhebliche Chancen, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, auch wenn die Einführung zunächst mit organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Gleichzeitig kann die Effizienz der Überwachung gefährlicher Abfälle nachhaltig gesteigert werden. Die Basis hierfür bildet die wesentlich schnellere Bearbeitung, Verfügbarkeit und Auswertung der Nachweisdaten und die damit entscheidend verbesserte Transparenz in der Überwachung dieser Abfälle.
Betroffen sind etwa 2,5 bis 3 Millionen Nachweise pro Jahr. Zur Vereinfachung der Datenübermittlung stellen alle 16 Bundesländer mit der gemein-samen Zentralen Koordinierungsstelle Als A. werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfall (ZKS-Abfall) eine technische Datendrehscheibe bereit, welche die Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt.
Die nachweispflichtigen Unternehmen erhalten bei der ZKS-Abfall ein elektronisches Postfach und treffen auf der betrieblichen Ebene die erforderlichen Vorkehrungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Für Unternehmen, die keine eigenen Lösungen wählen, bieten mehrere Dienstleister hierzu Providerlösungen an.
Die Bestimmungen der Nachweisverordnung zur elektronischen Überwachung der siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung
Entsorgung gefährlicher Abfälle sind für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Daher haben Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth. Bund , Länder und beteiligte Wirtschaftskreise bereits im Vorfeld durch Informationsveranstaltungen, Schulungen, Broschüren und Testläufe dazu beigetragen, dass die Einführung möglichst reibungslos funktioniert. Dennoch wird erwartet, dass es auch über den 1. April hinaus noch Fragen geben wird, die gemeinsam in konstruktiver Zusammenarbeit zu lösen sind. Vor diesem Hintergrund wird der anstehende Vollzug der Neuregelungen vor allem auch Pragmatismus und Augenmaß erfordern.
Die elektronische Überwachung bietet deutliche Vorteile: Zum einen ergeben sich für die Beteiligten bereits mittelfristig erhebliche Chancen, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, auch wenn die Einführung zunächst mit organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Gleichzeitig kann die Effizienz der Überwachung gefährlicher Abfälle nachhaltig gesteigert werden. Die Basis hierfür bildet die wesentlich schnellere Bearbeitung, Verfügbarkeit und Auswertung der Nachweisdaten und die damit entscheidend verbesserte Transparenz in der Überwachung dieser Abfälle.
Autor: BUND Freunde der Erde
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Stand: 1. April 2010
Erstellt: 1. April 2010
Stand: 1. April 2010
Erstellt: 1. April 2010
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in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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