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Batterieschrott gehört nicht in den Hausmüll


Dessau, 17.08.2006: Obwohl nach der Batterieverordnung in Deutschland ausgediente Akkus und Batterien nicht in den Müll gelangen dürfen, wird derzeit pro Jahr nur etwa ein Drittel der verkauften Menge wieder über die Sammelstellen zurückgegeben und umweltverträglich entsorgt. Große Mengen an Schadstoffen gelangen unkontrolliert über den Hausmüll und andere ungesetzliche Entsorgungswege in die Umwelt.


Das Umweltbundesamt fordert alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf, sich gesetzeskonform zu verhalten und ausgediente Akkus und Batterien ausschließlich über die Sammelstellen zu entsorgen.

In Deutschland werden derzeit jedes Jahr weit über eine Milliarde Gerätebatterien verkauft. Diese enthalten cirka 4.700 Tonnen Zink , 1.500 Tonnen Nickel , 700 Tonnen Cadmium, sieben Tonnen Silber und drei Tonnen Quecksilber . Cadmium und Quecksilber zählen zu den giftigsten aller Schwermetalle . Aber nicht nur Schwermetalle tragen zu der schlechten Umweltbilanz von Batterien und Akkus bei. Auch deren Energie -Bilanz ist vernichtend: Zur Herstellung von Primärbatterien wird cirka 40 bis 500-mal mehr Energie benötigt, als sie bei der Nutzung zur Verfügung stellen können. Damit stellen Batterien die teuerste Energieform überhaupt dar. Durch Wiederaufladen – in Form von Akkus - können allerdings Umwelt- und Energiebilanz verbessert werden.

Die neue Broschüre des Umweltbundesamtes „Batterien und Akkus – Das wollten Sie wissen!“ informiert sachkundig und umfassend über alle wichtigen Fragen zum Thema. Sie gibt Hinweise zum richtigen Umgang und zur Entsorgung , erläutert die rechtlichen Grundlagen und bietet Informationen zur Umweltbelastung. Als besonderes Extra enthält die Broschüre einen wetterfesten Aufkleber für die Mülltonne mit der Aufschrift: Altbatterien und – Akkus; Nie in den Hausmüll! Immer zurück zum Handel oder zu den Sammelstellen!

Die 28-seitige Broschüre ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356, per Email: uba@broschuerenversand.de oder per Internet: www.umweltbundesamt.de. Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.
Autor: Umweltbundesamt
2788 Aufrufe
Stand: 17. August 2006
Erstellt: 17. August 2006

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