KATALYSE-Journal
| Artikel Nr.: 16995
Verbraucherzentralen gehen gegen Anbieter von Klimaanlagen vor
Berlin, 21.07.2010: Mobile Klimaanlagen werden häufig mit irreführenden Klimaschutzargumenten beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sechs Verbraucherzentralen haben deshalb 35 Unternehmen abgemahnt, die für Klimaanlagen mit fehlenden, falschen oder scheinbar positiven Angaben warben.
Die 35 Hersteller und Händler der Klimageräte wurden abgemahnt, weil die Produkte gar nicht oder falsch in Bezug auf ihre Energieeffizienz und den Verbrauch gekennzeichnet waren, und/oder mit Hinweisen wie "voll ökologisch" oder "hoch effizient" warben, obwohl der Stromverbrauch dieser Geräte besonders hoch ist. Ein Großteil der Unternehmen wurde ebenfalls abgemahnt, weil sie die Kältemittel der Geräte als "umweltschonend" oder "umweltfreundlich" bezeichneten, obschon diese klimaschädlich sind und die Nutzung teilweise bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt wurde.
Verklagt wurde der Hersteller De'Longhi, weil er eines seiner Klimageräte als "Öko" bezeichnet, obwohl es in die Energieeffizienzklasse E eingruppiert ist. Der Otto-Versandhandel erhielt ebenfalls eine Abmahnung wegen falscher beziehungsweise fehlender Angaben auf seinem Onlineportal.
Die Energieeffizienzklasse wird mit dem EU-Energielabel auf Elektrogroßgeräten angegeben. Sie wird mit einer Skala von A bis G angegeben, wobei A für einen niedrigen und G für einen hohen Energieverbrauch steht. Weitere Infos zur Energiekennzeichnung auf www.verbraucherfuersklima.de.
Angaben zu Energieeffizienz und Energieverbrauch fehlen
Bei den Werbeanzeigen fiel insbesondere auf, dass viele Baumärkte nur ungenügende oder falsche Angaben zu den Klimageräten machen. So fehlten in den Filialen von Bauhaus Dieser Begriff ist leider nicht online verfügbar. Rhein -Ruhr oftmals die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten mit den Angaben zu Energieeffizienz und Energieverbrauch oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten ausgezeichnet. Auch Obi und Toom verstießen gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Energiekennzeichnung und betitelten zudem die schädlichen Kältemittel als ökologisch oder umweltfreundlich.
Abmahnungen wegen Werbung mit Klimaschutzargumenten
Im Rahmen der Verbraucherallianz "fürs Das Klima-System setzt sich zusammen aus dem inneren und dem äußeren System. klima " gehen die Verbraucherzentralen seit 2009 gegen Unternehmen vor, die zu Unrecht mit Klimaschutzargumenten werben. Die 35 Unternehmen wurden vom Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern abgemahnt - ein Großteil von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
für mich. für dich. fürs Das Klima-System setzt sich zusammen aus dem inneren und dem äußeren System. klima . ist ein Bündnis des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den Verbraucherzentralen und weiteren Verbraucherverbänden. Die Allianz wird vom Bundesministerium für Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen. Umwelt , Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen. Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert.
Weitere Infos zu Werbung mit Klimaschutzargumenten unter www.verbraucherfuersklima.de.
Die 35 Hersteller und Händler der Klimageräte wurden abgemahnt, weil die Produkte gar nicht oder falsch in Bezug auf ihre Energieeffizienz und den Verbrauch gekennzeichnet waren, und/oder mit Hinweisen wie "voll ökologisch" oder "hoch effizient" warben, obwohl der Stromverbrauch dieser Geräte besonders hoch ist. Ein Großteil der Unternehmen wurde ebenfalls abgemahnt, weil sie die Kältemittel der Geräte als "umweltschonend" oder "umweltfreundlich" bezeichneten, obschon diese klimaschädlich sind und die Nutzung teilweise bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt wurde.
Verklagt wurde der Hersteller De'Longhi, weil er eines seiner Klimageräte als "Öko" bezeichnet, obwohl es in die Energieeffizienzklasse E eingruppiert ist. Der Otto-Versandhandel erhielt ebenfalls eine Abmahnung wegen falscher beziehungsweise fehlender Angaben auf seinem Onlineportal.
Die Energieeffizienzklasse wird mit dem EU-Energielabel auf Elektrogroßgeräten angegeben. Sie wird mit einer Skala von A bis G angegeben, wobei A für einen niedrigen und G für einen hohen Energieverbrauch steht. Weitere Infos zur Energiekennzeichnung auf www.verbraucherfuersklima.de.
Angaben zu Energieeffizienz und Energieverbrauch fehlen
Bei den Werbeanzeigen fiel insbesondere auf, dass viele Baumärkte nur ungenügende oder falsche Angaben zu den Klimageräten machen. So fehlten in den Filialen von Bauhaus Dieser Begriff ist leider nicht online verfügbar. Rhein -Ruhr oftmals die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten mit den Angaben zu Energieeffizienz und Energieverbrauch oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten ausgezeichnet. Auch Obi und Toom verstießen gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Energiekennzeichnung und betitelten zudem die schädlichen Kältemittel als ökologisch oder umweltfreundlich.
Abmahnungen wegen Werbung mit Klimaschutzargumenten
Im Rahmen der Verbraucherallianz "fürs Das Klima-System setzt sich zusammen aus dem inneren und dem äußeren System. klima " gehen die Verbraucherzentralen seit 2009 gegen Unternehmen vor, die zu Unrecht mit Klimaschutzargumenten werben. Die 35 Unternehmen wurden vom Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern abgemahnt - ein Großteil von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
für mich. für dich. fürs Das Klima-System setzt sich zusammen aus dem inneren und dem äußeren System. klima . ist ein Bündnis des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den Verbraucherzentralen und weiteren Verbraucherverbänden. Die Allianz wird vom Bundesministerium für Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen. Umwelt , Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen. Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert.
Weitere Infos zu Werbung mit Klimaschutzargumenten unter www.verbraucherfuersklima.de.
Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Stand: 21. Juli 2010
Erstellt: 21. Juli 2010
Stand: 21. Juli 2010
Erstellt: 21. Juli 2010
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in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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