Katalysejournal
| Artikel Nr.: 18852
Legehennen: Kommission greift durch
Die Europäische Kommission greift bei der mangelnden Umsetzung des Käfigverbots für Legehennen durch.
Sie hat gestern (Donnerstag) Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 EU-Staaten eröffnet, in denen Hühner trotz EU-weiten Verbots seit 1. Januar 2012 weiterhin in nicht artgerechten, unausgestalteten Käfigen gehalten werden. Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien haben die EU-Vorschriften trotz der langen Übergangsfrist von zwölf Jahren nicht rechtzeitig umgesetzt.
Nicht ausgestaltete Käfige bieten den Tieren weder genug Nestflächen noch Platz zum Scharren oder Sitzstangen. Es hat aber nicht nur Folgen für den Tierschutz, dass Legehennen weiter in ihnen gehalten werden, sondern kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt führen. Nachteile haben die Unternehmen, die darin investiert haben, den Vorschriften nachzukommen.
Deshalb dürfen
Eier des Hausgeflügels sowie mancher Wildvögel dienen als Lebensmittel. Hühnereier werden derzeit in Deutschland zu 90 Prozent in Massentierhaltung (intensive Legehennenproduktion) erzeugt.
Eier
aus Legebatterien auch seit 1. Januar nicht mehr in die restliche EU exportiert werden. Die heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren können letztlich bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Sanktionen gegen die Länder führen.
Weitere Informationen über die artgerechte Haltung von Legehennen.
Autor: Europäische Kommission in Deutschland
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Stand: 27. Jänner 2012
Erstellt: 27. Jänner 2012