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BSE-Roulette


Berlin, 21.08.2008: Stellen Sie sich vor: Die Regierung beschließt ein Gesetz, das den Einbau von Airbags in Autos vorschreibt, und die Autohersteller halten sich nicht daran. In Deutschland nicht vorstellbar, dass Gesetze, die der Sicherheit und Gesundheit der Bürger dienen, ohne Konsequenzen einfach nicht befolgt werden, denken Sie? Dann lesen Sie bitte weiter!


Die Verfütterung von Tiermehl an Rinder und Schweine ist europaweit verboten, um die Übertragung von BSE zu verhindern. Auch der Export ist strengstens untersagt, damit importiertes, von BSE-kranken Tieren stammendes Fleisch nicht wieder auf unseren Tellern landet. Gegen dieses Verbot wird jedoch massiv verstoßen, wie foodwatch herausgefunden hat. Unter anderem hat foodwatch kürzlich illegale Exporte von Rindertiermehl aus Deutschland nach Malaysia aufgedeckt. Das Rindertiermehl sollte dort wieder an Nutztiere verfüttert werden.

Auf eine Strafanzeige von foodwatch hin ermittelt nun die Lübecker Staatsanwaltschaft gegen den Exporteur, die Firma SubsTrade von Friedrich von Schönfels. Die erste "Hürde" des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist schon genommen, der so genannte Anfangsverdacht bereits bejaht. Nur der zuständige Minister Horst Seehofer bleibt seltsam unbeteiligt und schaut lieber weg: foodwatch fragte den Verbraucherschutzminister, welche Maßnahmen er denn als Konsequenz aus den illegalen Exporten ergriffen habe.

Das Seehofer-Ministerium antwortete: "Das BMELV hat Ihre Feststellungen zum Anlass genommen, bei der Europäischen Kommission auf eine Änderung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu tierischen Nebenprodukten hinzuwirken. Es wurde eine Regelung vorgeschlagen, nach der organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel, die aus einem eiweißhaltigen Material gewonnen wurden, nur in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, wenn sie mit einem Bestandteil gemischt wurden, der die nachfolgende Verwendung der Mischung zu Fütterungszwecken ausschließt." Das ist so unglaublich wie bedenklich. Denn ein solches Gesetz gibt es bereits! Es ist seit 2002 geltendes Recht. Wichtige Gesetze zum Schutz der Verbraucher werden offensichtlich entweder nicht vollzogen oder sind den zuständigen Stellen nicht einmal bekannt!

Die Untätigkeit des Ministers nährt einen unangenehmen Verdacht. Nimmt er illegale Tiermehlexporte aus Deutschland zumindest billigend in Kauf - zugunsten interessierter Wirtschaftskreise? Denn klar ist auch: An diesen Geschäften lässt sich prächtig verdienen!

Fordern Sie Minister Seehofer auf, zu handeln und seinen Fürsorge- und Schutzpflichten gegenüber den Verbrauchern endlich nachzukommen. Beteiligen Sie sich an der Mitmach-Aktion von foodwatch "Für mehr Sicherheit bei tierischen Abfällen" unter:
http://www.foodwatch.de/e10/e5885/e6146/e6189/
Autor: foodwatch e.V.
1977 Aufrufe
Stand: 21. August 2008
Erstellt: 21. August 2008

Weiterführende Informationen:

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