Katalysejournal | Artikel Nr.: 9974

Rauchfreie Gastronomie nur Zukunftsmusik?


München, 19.02.2006: Deutschland ist noch weit entfernt von einer rauchfreien Gastronomie. Gäste wie Gaststättenpersonal werden damit vertröstet, dass am 1. März 2006 ein Drittel der Speisebetriebe Nichtraucherplätze bereit halten soll, so das Ziel einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). "Diese Vereinbarung greift in jeder Hinsicht zu kurz", sagte Professor Dr. Friedrich Wiebel, Sprecher des AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN am 15. Februar, in München.


"Wir fordern ein Gesetz für eine rauchfreie Gastronomie, das Gäste und das Personal wirkungsvoll vor dem Passivrauchen schützt." In Italien, Irland, Norwegen, Frankreich, Spanien und weiten Teilen der USA bewährt sich das Rauchverbot in der Gastronomie sowohl bei Gästen als auch bei Restaurantbetreibern. Die zunächst befürchteten Umsatzeinbußen sind ausgeblieben, im Gegenteil: Viele Gäste kommen gerade wegen der rauchfreien Atmosphäre ins Lokal. Von solchen „rauchfreien Zuständen“ ist Deutschland noch weit entfernt.

Der DEHOGA konnte jahrelang durch intensive Lobbyarbeit Gesetzesinitiativen zu einem umfassenden Rauchverbot abwenden. Die mit dem Bundesgesundheitsministerium ausgehandelte Zielvereinbarung ist ein weiterer Coup des Verbandes: Bis zum 1. März 2006 sollen zunächst nur 30 Prozent aller Speisebetriebe freiwillig 30 Prozent ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereit halten – jedoch nur, wenn sie mehr als 75 Quadratmeter Gastfläche oder mehr als 40 Sitzplätzen haben. Bis 2008 sollen dann 90 Prozent dieser Speisebetriebe 50 Prozent ihres Platzangebotes für Nichtraucher ausweisen.

Doch im DEHOGA sind nur 75.000 von insgesamt rund 286.000 deutschen Gastronomie-Betrieben organisiert. Außerdem ist die Mehrzahl der Gaststätten, Kneipen, Bars, Cafés, Eiscafés und Diskotheken von dieser Vereinbarung ausgenommen. Die Vereinbarung sieht lediglich „Nichtraucherplätze“ vor und nicht „rauchfreie“ Plätze – mit der Folge, dass Tabakrauch ungehindert die gedachten Grenzen zwischen Raucher- und Nichtraucherplätzen durchbrechen kann.

"Mit der Zielvereinbarung wird nicht genug erreicht. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, sich mit allen Kräften für einen wirksameren Schutz vor dem Passivrauchen einzusetzen“, so Professor Dr. Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe. „Jährlich sterben in Deutschland mehr als 3.300 Menschen durch das Passivrauchen. Der Handlungsbedarf ist demnach groß.“

Solange eine gesetzliche Regelung nicht existiert, empfiehlt die Deutsche Krebshilfe Gaststättenbesuchern, gezielt nach rauchfreien Sitzplätzen zu fragen und so den Druck auf die Betreiber zu erhöhen. Weitere Informationen und den kostenlosen Tischaufsteller „Mir stinkt’s“ gibt es bei der Deutschen Krebshilfe unter der Telefonnummer 02 28/ 72 99 00 und im Internet unter www.krebshilfe.de.


Info-Kasten: Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN
Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN ist ein Zusammenschluss namhafter Organisationen des Gesundheitswesens in Deutschland. Es wurde mit dem Ziel gegründet, Maßnahmen zur Eindämmung der Gesundheitsgefahr " Rauchen " auf politischer Ebene anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Folgende Organisationen bilden das Steuerungsgremium des AKTIONSBÜNDNISSES: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundesvereinigung für Gesundheit, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Deutsches Krebsforschungszentrum, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe und Deutsche Lungenstiftung. Internet: www.abnr.de.
Autor: Deutsche Krebshilfe e.V.
Aufrufe seit August 2009
Stand: 19. Februar 2006
Erstellt: 19. Februar 2006

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