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Gesundheitsrisiko Luftmatratzen


Berlin/Frankfurt a. M., 30.05.2010: Zu den neu veröffentlichten Ergebnissen von "Ökotest", nach denen alle von dem Magazin untersuchten Luftmatratzen mit gefährlichen Schadstoffen belastet sind, erklärte Sarah Häuser, Chemieexpertin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Die Badesaison startet mit einer Hiobsbotschaft: Für Kinder kann das Planschen mit Luftmatratzen zum Gesundheitsrisiko werden.

Es ist inakzeptabel, dass ausgerechnet Produkte, mit denen vor allem Kinder in Berührung kommen, gefährliche Chemikalien in zum Teil extrem hohen Konzentrationen enthalten. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner muss handeln. Schadstoffhaltige Luftmatratzen dürfen nicht mehr verkauft werden.“

Besonders beunruhigend sei, dass in allen getesteten Luftmatratzen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) nachgewiesen werden konnten. Diese seien krebserregend und erbgutschädigend und könnten über die Haut in den Körper gelangen. Acht der 13 getesteten Luftmatratzen enthielten erhöhte oder stark erhöhte PAK-Werte. Zudem seien in zahlreichen Luftmatratzen Weichmacher -Phthalate sowie zinnorganische Verbindungen entdeckt worden. Aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen könnten diese Stoffe das empfindliche Hormonsystem von Kindern stören. Zahlreiche Studien hätten gezeigt, dass Krankheiten wie Unfruchtbarkeit oder Krebs mit solchen Schadstoffen in Zusammenhang stünden. Aus neun Luftmatratzen habe sich außerdem das nervenschädigende Phenol gelöst.

Häuser: „Das geeignete Instrument, mit dem gefährliche Chemikalien aus Alltagsprodukten verbannt werden können, ist die europäische Chemikalienverordnung REACH . Allerdings wird deren Umsetzung nicht ernsthaft genug verfolgt. Obwohl REACH inzwischen seit drei Jahren in Kraft ist, sind erst 30 Stoffe als besonders gefährliche Chemikalien gelistet. In unseren Alltagsprodukten sind jedoch rund zweitausend gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die Bundesregierung muss endlich aktiv werden und alle riskanten Chemikalien auf die Liste der besonders gefährlichen Stoffe setzen. Mit REACH kann dann deren Verwendung beschränkt oder auch ganz verboten werden.“
Autor: BUND Freunde der Erde
2235 Aufrufe
Stand: 31. Mai 2010
Erstellt: 31. Mai 2010

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