KATALYSE-Journal
| Artikel Nr.: 11066
Medizinische Strahlenbelastung reduzieren
Berlin, 19.09.2006: Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medizinischen Diagnostik verursacht den größten Anteil der künstlich erzeugten Strahlenbelastung der Bevölkerung in Deutschland. Eine wesentliche Ursache ist die Zunahme an Untersuchungen mittels der Computertomographie.Um die Der Mensch ist von jeher dem Einfluss ionisierender Strahlung (Radioaktivität) ausgesetzt.
Strahlenbelastung auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums eine "Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen" für überweisende Ärzte veröffentlicht.
Die Fachinformation richtet sich an alle Ärzte, die Patienten mit bildgebenden Verfahren - wie beispielsweise Röntgenaufnahmen oder Computertomographie - untersuchen lassen wollen. Die Leitlinien sollen den Ärzten als tägliche Arbeitshilfe dienen, um das bestgeeignete diagnostische Verfahren zur Beantwortung der medizinischen Fragestellung auszuwählen. Zu vielen medizinischen Fragestellungen werden in der Orientierungshilfe diagnostische Verfahren ohne Einsatz ionisierender Strahlung ist Energie, die in Form von Wellen bzw. Teilchen ausgesandt wird. Als Strahlung bezeichnet man die elektromagnetische Strahlung dazu gehören Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlung, Licht, UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Teilchenstrahlung, wozu Alphastrahlung, Betastrahlung und Neutronenstrahlung gerechnet werden (ionisierende Strahlung). Strahlung , wie Kernspintomographie oder Schall mit einer Frequenz oberhalb von 20.000Hz liegt außerhalb des Hörbereichs des Menschen. Ultraschall , vorgeschlagen. Deshalb ist bei konsequenter Einhaltung der Kriterien mit einer Senkung der durchschnittlichen medizinischen Strahlenbelastung durch diagnostische Verfahren zu rechnen.
Nur den Ärzten, die über die erforderliche Fachkunde im Der Strahlenschutz regelt den Umgang und die Lagerung radioaktiver Stoffe und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zum Schutz von Einzelpersonen (somatische Strahlenschäden), deren Nachkommen (genetische Strahlenschäden) und der Bevölkerung insgesamt (Kollektivdosis). Strahlenschutz nach Die 1976 verabschiedete, 1989 novellierte Strahlenschutzverordnung legt die maximal zugelassenen Strahlenbelastungen durch künstliche Strahlenquellen für beruflich Strahlenexponierte und die Bevölkerung fest. Strahlenschutzverordnung und nach Röntgenverordnung verfügen, ist gestattet, ein bestimmtes strahlenmedizinisches Verfahren auszuwählen und anzuwenden beziehungsweise anwenden zu lassen. Darüber hinaus gilt: die Verantwortung liegt immer beim anwendenden Arzt.
Die Orientierungshilfe wird auf den Internetseiten der Strahlenschutzkommission (SSK) www.ssk.de zum Download zur Verfügung gestellt. Sie kann auch in der Schriftenreihe Berichte der Strahlenschutzkommission (SSK) des BMU, Heft 51 (2006) im H. Hoffmann GmbH - Fachverlag, Berlin, bezogen werden.
Autor: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Stand: 19. September 2006
Erstellt: 19. September 2006
Stand: 19. September 2006
Erstellt: 19. September 2006
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