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Emissionshandel im Internet


Berlin, 13.06.2004: Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundes-amt (UBA) startete am 11. Juni 2004 mit einem eigenen Internetportal. Das Internetangebot richtet sich vor allem an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen mit ihren rund 2400 Anlagen. Darüber hinaus werden Sachverständige, Händler und Landesbehörden unter der Adresse www.umweltbundesamt.de/emissionshandel praktische Unterstützung bei der Einführung des Handels erhalten.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle ist gesetzlich beauftragt, den Emissionshandel in Deutschland sicherzustellen. Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Vermittlungsergebnis über das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist das parlamentarische Verfahren zu diesem Grundlagengesetz erfolgreich abgeschlossen. "Damit erhält auch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit", erläutert Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die wichtigste Aufgabe der nächsten Monate ist die Zuteilung von Emissionsberechtigungen für rund 2400 Anlagen. Zunächst wird ein Antragsverfahren auf Emissionsberechtigungen erforderlich, an dem Sachverständige beteiligt sind, die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) benannt werden. Danach wird die DEHSt beantragte Emissionsmengen prüfen und voraussichtlich bis zum 30.09.2004 zuteilen. Mit den nachfolgend ausgegebenen Emissionsberechtigungen können die Unternehmen am EU-weiten Emmissions-Handelsmarkt teilnehmen, der ab dem 01.01.2005 startet.

„Unser Auftrag ist die weitgehend elektronische Abwicklung des Emissionshandels“, sagt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA. „Alle Anwendungen und Funktionen, die zur elektronischen Antragstellung und Kontoführung erforderlich sind, stellen wir ab jetzt nach und nach im Internet bereit.“ Der Internet-Auftritt ist so strukturiert, dass die zentralen Partner schnell zu den gewünschten Informationen gelangen. So sind die Bereiche für die teilnehmenden Unternehmen, für Sachverständige und Verifizierer, Händler von Emissionsberechtigungen und für Landesbehörden über eine zentrale Kopfnavigationszeile zu erreichen. Informationen zu den aktuellen Gesetzgebungsverfahren ergänzen das Angebot.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle wird schon vor dem Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes (ZuG 2007; ursprünglich Gesetz über den nationalen Allokationsplan – NAPG) in ihrem Internetangebot nach und nach wichtige Eckpunkte zur Durchführung des Emissionshandels veröffentlichen.

Parallel zum Start des neuen Internetauftritts ist die Deutsche Emissionshandelsstelle ab sofort unter einer Servicenummer sowie per Email erreichbar.

Hinweis:
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist ab sofort wie folgt zu erreichen:
Internet: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel
Email: emissionshandel@uba.de
Servicetelefon: 030-8903-5050
Fax: 030-8903-5010
Autor: Umweltbundesamt, Berlin
778 Aufrufe
Stand: 13. Juni 2004
Erstellt: 13. Juni 2004

Weiterführende Informationen:

    @Umweltlexikon?
  • Umweltbundesamt

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