Finanzberatung darf keine Lotterie sein
Berlin, 15.07.2010: Gesetzliche Standards, mehr Aufsicht und eine bessere Risikoaufklärung in der Finanzberatung fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Die Bundesregierung agiert beim Anlegerschutz zu zaghaft", kritisiert Vorstand Gerd Billen.
Auch mit der Finanzbranche geht er ins Gericht: "Nach wie vor klären Banken und Finanzvermittler Verbraucher nicht richtig und wahrhaftig über Risiken von Geldanlagen auf". Die Folge: Verbraucher können ihrer Anlageentscheidungen nicht richtig einschätzen. Wissenschaftler der Uni Mannheim haben ein Programm entwickelt, mit dem Verbraucher Risiken und Chancen von Geldanlagen besser einschätzen können.
Die Gründe für falsche Anlageentscheidungen sind vielfältig: Es fehlt an verständlichen und vergleichbaren Informationen und Finanzvermittler verkaufen eher risikoreiche Produkte, weil sie daran mehr verdienen. Die Risikoaufklärung geht dabei unzureichend auf Verlustmöglichkeiten ein. Abhilfe soll das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes schaffen, das am 21. Juli im Kabinett verabschiedet werden soll. Obwohl es einige positive Ansätze enthält, verfehlt es das Ziel, das Ungleichgewicht in der Finanzvermittlung wirksam zugunsten der Verbraucher zu verschieben.
Dazu sind aus Sicht des vzbv folgende Maßnahmen notwendig:
- Damit Verbraucher Finanzprodukte verstehen und vergleichen können, braucht es ein einheitliches und verbindliches Informationsblatt. Der Gesetzentwurf sieht bisher keinen verbindlichen Standard vor, ein einfacher Vergleich der Produkte ist daher kaum möglich.
- Für die Protokollierung von Verkaufsgesprächen sind gesetzliche Standards erforderlich, damit das Protokoll den tatsächlichen Verlauf des Gesprächs widerspiegelt.
- Es braucht in der Finanzvermittlung klare Vorgaben zur Erfassung der Risikobereitschaft. Heute teilen die Verkäufer ihre Kunden meist relativ willkürlich in Risikoklassen ein. Verlustmöglichkeiten werden nur unzureichend thematisiert.
- Für alle Finanzvermittler (Banken, Versicherungen, Vermögensberater, Strukturvertriebe) müssen gleiche Regeln in punkto
Eine Qualifikation wird durch (Fort-)Bildung erreicht und bezeichnet den Aufstieg in eine begrenzte Gruppe, durch die Erbringung einer definierten Leistung.
Qualifikation , Zulassung, Transparenz und Vermögensabsicherung gelten. Die Finanzaufsicht muss die Einhaltung kontrollieren.
Interaktives Programm zur Risikoeinschätzung
Der Lehrstuhl für Bankbetriebslehre der Universität Mannheim hat ein interaktives Programm entwickelt, mit dem Verbraucher Chancen und Risiken von Anlageoptionen besser einschätzen können. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fortentwickelt. Das Programm ist Teil eines Forschungsprojekts, das Kenntnisse darüber erlangen soll, welche Instrumente hilfreich sind, damit Verbraucher ein besseres Verständnis von Chancen und Risiken bei Geldanlagen erhalten. Verbraucher können das Programm auf der Webseite des Lehrstuhls für Bankbetriebslehre (www.behavioral-finance.de/risiko) kostenlos nutzen.
Stand: 15. Juli 2010
Erstellt: 15. Juli 2010
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