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Schutz vor Kreditvermittlern und Kartenmissbrauch


Berlin, 09.11.2008: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Verbraucherkreditrecht. Wesentliche Forderungen des Bundesverbandes wurden aufgegriffen. "Das Gesetz läutet das Ende der Lockvogelangebote von Krediten ein", kommentiert Manfred Westphal, Leiter Fachbereich Finanzdienstleistungen. Demnach müssen Banken künftig gegenüber Verbrauchern mit realistischen Zinssätzen werben.


Mindestens zwei Drittel der Verträge müssen zu dem beworbenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen werden. Westphal: "Dies ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung verantwortliches Kreditgeschäft".

Auch beim Abschluss eines Kreditvertrages werden Verbraucher künftig besser geschützt. Dies betrifft vor allem den Abschluss sogenannter Restschuldversicherungen, die die Rückzahlung des Kredites bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall absichern sollen. Heute verkaufen einige Banken diese meist überteuerten Versicherungen ohne Abfrage des Kundenbedarfs nach der Maßgabe "ohne Versicherung kein Kredit". In diesem Fall müssten sie die Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins einrechnen - sie tun dies aber nicht. Aus zum Beispiel 10 Prozent effektiver Jahreszins würden dann 20 Prozent oder mehr. Stattdessen behaupten die Kreditgeber, dass der Kunde die Versicherung von sich aus gewünscht habe. Der Entwurf setzt dieser Praxis indirekt ein Ende: Sind die Kosten der Restschuldversicherung nicht im effektiven Jahreszins enthalten, müssen die Banken künftig beweisen, dass die Versicherung keine Voraussetzung für den Abschluss des Kredites war. Westphal: "Diese Maßnahme dürfte die aggressiven Strategien zum Verkauf von Restschuldversicherungen beenden."

Zu wenig Schutz vor unserösen Kreditvermittlern
Enttäuschend ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hingegen der nach wie vor unzureichende Schutz vor unseriösen Kreditvermittlern. Obwohl die zugrunde liegende EU-Verbraucherkreditrichtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Einführung zusätzlicher Pflichten für Kreditvermittler ermöglicht, macht der deutsche Gesetzgeber hiervon leider keinen Gebrauch. Eine Studie im Auftrag der Schufa Holding AG hat nachgewiesen, dass betrügerische Kreditvermittler pro Jahr mindestens 150 Millionen Euro umsetzen und knapp 400 000 Personen jährlich ansprechen. "Eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für Kreditvermittler ist dringend notwendig", sagt Westphal.

Enttäuschende Regelung bei Karten- und PIN-Missbrauch
Ebenso hat es der Gesetzgeber in seinem Entwurf versäumt, das Haftungsrisiko der Verbraucher im Zahlungsverkehr angemessen zu verringern. Eine unmissverständliche Regelung zur Haftungsverteilung beim Missbrauch von Zahlungskarte und PIN zugunsten der Verbraucher bleibt nach wie vor aus. Es ist zu befürchten, dass die bisher überwiegend negative Rechtsprechung in Deutschland fortgeführt werden kann, wonach der Kunde am Ende doch allein aufgrund des Anscheinsbeweises den Schaden allein zu tragen hat. Statt die Rechte der Verbraucher auszuweiten, wurden sie sogar noch eingeschränkt: So soll der Kunde auch dann mindestens 150 Euro selbst tragen, wenn er sich nachweisbar nicht fahrlässig verhalten hat.
Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
2144 Aufrufe
Stand: 9. November 2008
Erstellt: 9. November 2008

Weiterführende Informationen:

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