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Risiko Karteneinsatz immer unkalkulierbarer


Leipzig, 11.04.2008: Es gehört zum Alltag, sich mittels der Maestrokarte (früher ec-Karte) Bargeld aus einem Automaten zu ziehen oder mit ihr im Handel unter Eingabe der persönlichen Geheimzahl zu bezahlen. Jedes Mal gehen Verbraucher damit jedoch Risiken ein. Gelangt ein unbefugter Dritter an die Geheimzahl, kann dies zu großen finanziellen Schäden führen. "Handel und Rechtsprechung stehen dabei oft nicht auf der Seite des Verbrauchers“, schätzt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen ein.


Deshalb rät sie, die Karte mit PIN nicht überall und nur so oft wie nötig einzusetzen. Kartenmissbrauchsfälle haben 2007 erneut stark zugenommen. Die finanziellen Schäden gehen in die Millionen. Zahlungsterminals und Geldausgabeautomaten werden immer öfter manipuliert. Tätern wird das Ausspähen der sensiblen Daten zum Teil aber auch leicht gemacht. „Das beweist der jüngste Fall der Videoüberwachung bei Lidl, der jedoch sicherlich kein Einzelfall ist“, vermutet Hoffmann. Das Unternehmen hat gegenüber Kunden eingeräumt, dass es durch die Überwachung im Kassenbereich zu einer Aufzeichnung der PIN-Eingabe gekommen sein kann. Das heißt, jeder der Zugang zu den Aufzeichnungen hatte, könnte diese theoretisch nutzen. Das Ausspähen von Kartendaten und Geheimnummern ist nicht nur im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Karten ein Problem. Immer häufiger kommt es zu Kartenfälschungen.

Machen Bankkunden Schadenersatzansprüche geltend, wird ihnen von den Kreditinstituten im Regelfall vorgeworfen, sie seien mit ihrer Karte und der Geheimnummer grob fahrlässig umgegangen. Die Bank lehnt daraufhin eine Entschädigung ab. Vor Gericht haben die Betroffenen oft keine besonders guten Karten. Immer wieder entscheiden Richter zu Gunsten der Geldhäuser, so jüngst auch in einem Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 30.01.2008 (AZ: 23 U 38/05). In diesem Verfahren ging es um unberechtigte Bargeldabhebungen mit der PIN nach Kartendiebstählen. Beteuerungen der Verbraucher, niemanden die PIN mitgeteilt zu haben und diese auch sonst nirgendwo in irgendeiner Weise notiert zu haben, halfen nicht.

„Die Entwicklung geht leider einseitig zu Lasten der Verbraucher“, kritisiert die Finanzexpertin. In Folge dessen sollten Verbraucher ihren Karteneinsatz neu überdenken. „Fühlt man sich durch Dritte beziehungsweise durch Kameras beobachtet oder erscheint einem ein Geldautomat irgendwie anders als sonst, sollte auf den Einsatz von Karte und PIN besser verzichtet werden“, rät Hoffmann. Im Handel bietet die Zahlung mit Karte, jedoch ohne PIN-Eingabe, eine höhere Sicherheit. Missbräuchliche Buchungen können in diesem Fall rückgängig gemacht werden.
Autor: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
2147 Aufrufe
Stand: 11. April 2008
Erstellt: 11. April 2008

Weiterführende Informationen:

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