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Einweg-Grills: Klein, praktisch, aber nicht umweltfreundlich


Düsseldorf, 18.07.2009: Einweg-Grills erfreuen sich wachsender Beliebtheit - vor allem bei Picknicks im Grünen oder Grillabenden am Strand. Da kommen die Vorteile voll zum Tragen: klein, leicht und handlich. Komplett ausgestattet mit Holzkohle und Grillanzünder sind die Schalen aus Aluminium oft schon unter zwei Euro das Stück zu haben. Problem jedoch:


Die Wegwerf-Varianten aus dem Baumarkt oder vom Discounter sind für die Umwelt eine arge Belastung und können auch die Gesundheit gefährden. Deshalb rät die Verbraucherzentrale mit folgenden Hinweisen vom Griff nach den Einweg-Bratrosten ab:

Ausstattung und Handhabung: Ein Einweg-Grill passt quasi in jede Tasche. Er misst kaum mehr als ein Din -A4-Blatt. Das Set besteht aus einer Alu-Schale mit kleinen Metallfüßen und einem Rost – Zünder und Kohle inklusive. Der Handtaschen-Grill ist in null Komma nix ausgepackt und startklar.

Nachhaltigkeitsfaktor tendiert gegen Null: Einweg-Grills verursachen viel Abfall . Die Artikel mit der Lizenz zum Wegwerfen müssen mit hohem Energieaufwand produziert werden. Nach einmaligem Gebrauch landen die Alu-Schalen samt Zubehör oft auf der Wiese oder bestenfalls im Mülleimer, weil die verschmutzten Teile nicht recycelt werden, obwohl Aluminium grundsätzlich recyclingfähig ist.

Gefährliches Zündeln: Um den Mini-Grill in Gang zu bringen, verfügt das Set oftmals über die nötige zündende Chemie und Streichhölzer. Durch den Brennvorgang werden jedoch krebserregende Stoffe freigesetzt. Das Grillgut sollte deshalb auf alle Fälle erst dann auf den Rost wandern, wenn der Anzünder vollständig verbrannt und die Kohle richtig durchgeglüht ist.

Eingeschränkter Genuss: Mit gleichmäßiger Wärmeverteilung und langer Brenndauer können viele Mini-Griller nicht dienen. Doch Fleisch und Fisch sollten vor dem Verzehr gut durchgegart sein, um eine Gefährdung durch Bakterien zu vermeiden. Der Einmal-Spaß stillt zudem nicht den großen Hunger, denn das Fassungsvermögen der Alu-Schalen ist begrenzt.

Achtung Brandgefahr: Da die Standbeine zu kurz sind, werden die Rasenflächen unter einem Einweg-Rost häufig mit Brandflecken stark in Mitleidenschaft gezogen. Zudem ist die Brandgefahr hoch, wenn der Grill in freier Natur benutzt und anschließend – womöglich noch glühend – unbeaufsichtigt zurückgelassen wird. Deshalb ist das "einmalige" Grillvergnügen in Parks und Landschaftsschutzgebieten häufig verboten.

Alternative Grillplatz: Wer aufs mobile Grillen nicht verzichten möchte, sollte statt nach Einweg-Grills lieber nach öffentlichen Grillplätzen Ausschau halten. Bei den speziell für den Hobbyspaß eingerichteten Plätzen ist meist ein gemauerter Bratrost vorhanden. Holzbänke und -tische gehören oft ebenfalls dazu. Grillgut, Kohle , Anzünder und alle sonstigen Utensilien müssen jedoch selbst mitgebracht werden. Bei geeignetem Grillwetter ist eine vorherige Anmeldung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu empfehlen.
Autor: Verbraucherzentrale NRW
2034 Aufrufe
Stand: 19. Juli 2009
Erstellt: 18. Juli 2009

Weiterführende Informationen:

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