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Ist Ihre Stromrechnung zu hoch?


Leipzig, 17.06.2009: Der Stromverbrauch macht zwar nur etwa 15 Prozent des gesamten Energieverbrauches eines Haushaltes aus, die Stromrechnung aber schlägt mit ca. einem Drittel der gesamten Energiekosten zu Buche. Wenn Haushaltsgeräte über 10 Jahre alt sind, kann man mit dem Kauf einer neuen Kühl-Gefrierkombination oder eines Wäschetrockners bis zu 60 Prozent, bei Geschirrspülern bis zu 40 Prozent und bei Waschmaschinen bis zu 35 Prozent Strom sparen.


Wenn man bedenkt, dass Haushaltsgeräte in den meisten Haushalten für über ein Drittel der Stromkosten verantwortlich sind, liegen hier große Einsparpotenziale. Diese werden dann ausgeschöpft, wenn man beim Neukauf auf Geräte mit der Energieeffizienzklasse A++ achtet. Mit dem Austausch alter Wasch- und Spülmaschinen sinkt übrigens neben dem Stromverbrauch auch die Wasserrechnung.

Ein Geräte-Neukauf wird den Stromverbrauch in vielen Fällen deutlich senken, sollte aber einhergehen mit einer prinzipiellen Änderung in der Nutzung der Elektrogeräte im Haushalt, wie aller anderen Geräte auch. Allein über einen bedachtsamen Umgang mit Energie kann viel einge-spart werden, ohne dass dabei auf Komfort verzichtet werden muss. So sollte beispielsweise darauf geachtet werden, dass Kühl- und Gefrier-schränke nicht an warmen und sonnigen Plätzen stehen, denn allein ein Grad weniger Raumtemperatur spart bei Kühlschränken 6 Prozent Strom , bei Gefrierschränken 3 Prozent. Die Innentemperaturen von Kühl- und Gefrierschrank sollten bei 7 bzw. –18 °C liegen. Bei nur 2 Grad darunter steigt der Stromverbrauch um ca. 10 Prozent.

Mehr zum Thema Energiesparen und Energieeffizienz für Mieter ebenso wie für Eigenheimbesitzer einschließlich Fördermöglichkeiten kann in einer unabhängigen wie kostenlosen telefonischen Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen erfragt werden. Unter der kostenlosen Ruf-nummer 0800-0410310 (nur aus dem Festnetz erreichbar) beraten Ener-gie-Experten dienstags, mittwochs und donnerstags von 9-12 und 13-16 Uhr.

Bei komplexen Fragen, die sich am Telefon nicht klären lassen, weil ge-gebenenfalls Unterlagen eingesehen werden müssen, kann man sich zu einem symbolischen Entgelt von 5 € an einem von nunmehr 42 sächsischen Standorten persönlich beraten lassen. Unter der kostenlosen Rufnummer kann man auch erfahren, wo diese Standorte liegen. Ebenso kann gleich ein Termin vereinbart werden.
Autor: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
1985 Aufrufe
Stand: 17. Juni 2009
Erstellt: 17. Juni 2009

Weiterführende Informationen:

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