KATALYSE-Journal
| Artikel Nr.: 9632
Umweltrecht
Brüssel/Berlin, 25.12.2005: Die Europäische Kommission wird Deutschland wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die deutschen Vorschriften für den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft stehen nicht voll mit der EU-Nitratrichtlinie in Einklang. In einem zweiten Fall hat die Kommission Deutschland eine letzte Mahnung zugesandt, da es einem Urteil des Gerichtshofes aus dem Jahre 2001 nicht vollständig nachgekommen ist.In dem Urteil wurde festgestellt, dass Deutschland keine vollständige Liste der ausgewiesenen Naturschutzgebiete im Rahmen der EU-Habitatrichtlinie übermittelt hatte. Sollte Deutschland hier nicht für Abhilfe sorgen, könnte die Kommission Deutschland ein zweites Mal vor den Gerichtshof bringen und die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragen.
Dazu Umweltkommissar Stavros Dimas: Die Kommission hat eng mit den deutschen Behörden zusammengearbeitet. Es konnten wesentliche Fortschritte zur Behebung der Mängel erzielt werden, aber noch nicht in ausreichendem Maße. Die deutschen Behörden müssen den Weg zu Ende gehen und die Rechtsvorschriften vollständig umsetzen, damit die europäischen Bürger das hohe Maß an Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden. Umweltschutz erhalten, das sie erwarten können und zu dem sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben.
Die EU N. das Salz der Salpetersäure ist eine anorganische Stickstoffverbindung, die natürlicher Bestandteil des Bodens ist. Nitrat -Richtlinie soll verhindern, dass zu große Mengen von Nitraten durch tierische Ausscheidungen und den Einsatz von Düngemitteln in Oberflächengewässer und ins G. ist im Boden vor Jahrzehnten versickertes Niederschlagswasser, das sich an wasserundurchlässigen Schichten ansammelt. Grundwasser gelangen. Hohe Nitratwerte führen zu unerwünschten ökologischen Veränderungen des Wassers und fördern schädliches Algenwachstum. Sie können sogar das Trinkwasser ist weltweit gesehen eine Mangelware und die Lage wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen. Trinkwasser gefährden.
Die deutsche siehe Rechtsverordnung. Verordnung ist, gemessen an der EU-Richtlinie, zu allgemein. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, Vorschriften für das Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen zu erlassen. Außerdem liegt der deutsche Grenzwert für die Menge Stickstoff, die auf Weiden ausgebracht werden darf, mit 210 kg je Hektar über dem Grenzwert der Richtlinie, der 170 kg je Hektar beträgt. In Anbetracht dieser fortbestehenden Verstöße hat die Kommission beschlossen, Deutschland beim Gerichtshof zu verklagen.
Weitere Defizite sieht die Kommission in Deutschlands Umsetzung der Habitatrichtlinie von 1992. Bereits im September 2001 hatte der EuGH befunden, dass Deutschland keine vollständige Liste von Naturschutzgebieten zur Ausweisung als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgelegt hatte. Die Richtlinie sieht einen umfassenden Schutz bedeutender Lebensräume sowie zahlreicher Tier- und Pflanzenarten vor. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind Gebiete, die erheblich zur Erhaltung oder Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beitragen können.

Die Kommission ist besorgt, weil Deutschland keine ausreichend großen Gebiete im Bereich von vier wichtigen Flussmündungen (Weser, Die E. ist mit 1.140 km Länge von der Quelle bis zur Nordseegrenze und einem Gesamteinzugsgebiet von 148.268 km2 eines der größten Flußgebiete Westeuropas; für das Gebiet der ehemaligen DDR das größte und für die CSFR das zweitgrößte Fließgewässer. Elbe , Ems und Trave) ausgewiesen hat. Außerdem sieht sie in mehreren Bundesländern Defizite sowohl bei der Ausweisung von Lebensraumtypen als auch bei jener von Arten.
Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, eine letzte schriftliche Mahnung an Deutschland zu übermitteln und das Land aufzufordern, dem Gerichtsurteil von 2001 in vollem Umfang nachzukommen. Die Kommission kann den Gerichtshof erneut anrufen und die Verhängung eines Zwangsgeldes verlangen, wenn die Antwort Deutschlands nicht zufriedenstellend ausfällt.
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Autor: Europäische Kommission in Deutschland
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Stand: 17. Februar 2006
Erstellt: 25. Dezember 2005
Stand: 17. Februar 2006
Erstellt: 25. Dezember 2005
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