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Deutschland diskriminiert seine Väter!


Straßburg / Berlin, 04.12.2009: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern. Schwerer Verstoß gegen Gleichberechtigung nicht-ehelicher Kinder und nicht-ehelicher Väter im deutschen Familienrecht gerügt. Europäischer Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg zwingt Deutschland zu entscheidender Modernisierung des Kindschaftsrechts.

Das Urteil zwingt Deutschland, auch im Kindschaftsrecht miteinander nicht verheiratete Väter und Mütter gleich zu behandeln, so wie das in den meisten anderen europäischen Ländern längst der Fall ist. Der Väteraufbruch für Kinder, die größte deutsche Väterorganisation fordert hierfür das gemeinsame Sorgerecht für alle miteinander nicht verheiratete Eltern automatisch ab Geburt.

Nach der Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erwartet der Väteraufbruch für Kinder e.V. eine zügige und umfassende Reform des deutschen Sorgerechts, die sich an dem französischen Vorbild orientieren sollte. „Die Zeit von kleinen Nachbesserungen ist vorbei“, so Bundesvorsitzender Prof. Dr. Dr. Ulrich Mueller, „jetzt brauchen wir den großen Wurf!“

Mit einer deutlichen Mehrheit von 6 zu 1 Stimmen hat der EGMR im Fall Zaunegger gegen Deutschland (Application no. 22028/04) entschieden, dass die jetzige deutsche Sorgerechtsregelung nichteheliche Väter diskriminiert und ihr Recht auf Familie verletzt. Obwohl die getrennt lebenden Eltern bei der Betreuung ihres Kindes kooperiert hatten, war die Mutter nicht bereit, zusammen mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu begründen. Die Klagen des Vaters wurden von den Gerichten in Deutschland mangels gesetzlicher Grundlage abgewiesen. Der EGMR rügte insbesondere, dass bisher in Deutschland keine gerichtliche Einzelfallprüfung der gemeinsamen elterlichen Sorge möglich sei.

Nach den Vorstellungen des Väteraufbruchs für Kinder e.V. sollte die neue Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratete Eltern so gestaltetet werden, dass der Vater unabhängig von der Mutter einen Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge erhält. Wegweisend könnte die Regelung in Frankreich sein: Wird dort die Vaterschaft innerhalb eines Jahres anerkannt, dann ist der Vater automatisch gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt. Die Mutter hat dagegen ein Widerspruchsrecht.

Die Neuregelung der elterlichen Sorge sollte flankiert werden durch bessere Vermittlungsangebote für Eltern, die sich in Sorgerechtsfragen nicht einigen können. Derzeit können uneinige Eltern nur per Gericht eine Entscheidung herbeiführen. Künftig sollte es einen Weg geben, auch unterhalb der Gerichtsebene zu einer Entscheidung – z.B. im Rahmen einer Paarberatung oder Mediation – zu gelangen.

Über die Frage der rechtlichen Gestaltung des Sorgerechts sollte aber nicht vergessen werden, dass Väter grundsätzlich auch in anderen Bereichen stärker gefördert werden müssen, wie z.B. bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Fördermaßnahmen richten sich derzeit fast ausschließlich an Mütter und laufen an den Vätern vorbei.

Mit rund 3000 Mitgliedern ist der Väteraufbruch für Kinder e.V. die einzige bundesweite Väterorganisation in Deutschland. Der Verein unterstützt Väter und zunehmend auch Mütter nach einer Trennung oder Scheidung und vertritt ihre Interessen in Medien und Politik.

Seit seiner Gründung im Jahre 1988 setzt sich der VafK für das gemeinsame Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Eltern ein. Im Jahr 2004 wurde der Verein zu einer Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion geladen. Im letzten Jahr veröffentlichte der Verein die Ergebnisse seiner Internetbefragung zum Sorgerecht, an der über 1000 Väter teilgenommen hatten. Zur Zeit arbeitet der VafK im Beirat des Bundsministeriums der Justiz an einem Forschungsvorhaben zum Sorgerecht mit. Die Veröffentlichung des Ergebnisse wird zum Jahreswechsel 2010/11 erwartet.



Medienberichte:
Autor: Väteraufbruch für Kinder e.V.
1782 Aufrufe
Stand: 22. Dezember 2010
Erstellt: 4. Dezember 2009

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